Manchmal ist es besser, die Übertragung von Vermögen bereits zu Lebzeiten zu regeln.

Die Einbeziehung einer Notarin ist für die Schenkung von Grundbesitz, Erbanteilen, Geschäftsanteilen, künftigen Schenkungen oder auch damit verbundenen Erb- und Pflichtteilsverzichten gesetzlich vorgeschrieben.

Es gibt viele gute Gründe, Vermögen zu Lebzeiten zu übertragen

  • ein strukturierter, wohlüberlegter Generationenwechsel im Unternehmen
  • Überlassung von Grundeigentum zum Erhalt des Familienbesitzes
  • Ausschöpfen steuerlicher Freibeträge
  • Reduzierung von Pflichtteilsansprüchen
  • oder die ehebedingte Zuwendung zur Verwirklichung der ehelichen Lebensgemeinschaft oder zur steuergünstigen Umverteilung

Schenken kann komplizierter sein als man denkt

Wir beraten Sie zu allen Gestaltungsmöglichkeiten wie dem Vorbehalt von Nutzungsrechten (z.B. Nießbrauch, Wohnungsrecht), Leibrenten oder Ausgleichszahlungen gegenüber Geschwistern, Rückforderungsrechten bei Insolvenz, Vorversterben des Beschenkten oder einem nicht gewünschten Weiterverkauf und haben dabei auch steuerliche und pflichtteilsrechtliche Aspekte im Blick.