Manchmal ist es besser, die Übertragung von Vermögen bereits zu Lebzeiten zu regeln.
Die Einbeziehung einer Notarin ist für die Schenkung von Grundbesitz, Erbanteilen, Geschäftsanteilen, künftigen Schenkungen oder auch damit verbundenen Erb- und Pflichtteilsverzichten gesetzlich vorgeschrieben.
Es gibt viele gute Gründe, Vermögen zu Lebzeiten zu übertragen
ein strukturierter, wohlüberlegter Generationenwechsel im Unternehmen
Überlassung von Grundeigentum zum Erhalt des Familienbesitzes
Ausschöpfen steuerlicher Freibeträge
Reduzierung von Pflichtteilsansprüchen
oder die ehebedingte Zuwendung zur Verwirklichung der ehelichen Lebensgemeinschaft oder zur steuergünstigen Umverteilung
Schenken kann komplizierter sein als man denkt
Wir beraten Sie zu allen Gestaltungsmöglichkeiten wie dem Vorbehalt von Nutzungsrechten (z.B. Nießbrauch, Wohnungsrecht), Leibrenten oder Ausgleichszahlungen gegenüber Geschwistern, Rückforderungsrechten bei Insolvenz, Vorversterben des Beschenkten oder einem nicht gewünschten Weiterverkauf und haben dabei auch steuerliche und pflichtteilsrechtliche Aspekte im Blick.