Meine umfassende Kenntnis für die Themen Trennung und Scheidung basiert auf meiner langjährigen Tätigkeit als Fachanwältin für Familienrecht. Ich unterstütze Sie in allen familienrechtlichen Fragestellungen, insbesondere bei der Durchführung von Ehescheidungsverfahren
Fachkompetenz
Mehrjährige
Berufs-, Verhandlungs- und Prozesserfahrung
Umfassender Kenntnisstand in allen Fragen des Familienrechts
Umfangreiche außergerichtliche Verhandlungserfahrung
Langjährige Berufserfahrung und das damit verbundene Gespür für die Realisierbarkeit von Ansprüchen und deren Abwehr
Prozesserfahrung in streitigen Gerichtsverfahren, wenn sich - bei allen Bemühungen um eine einvernehmliche Scheidungsfolgenvereinbarung - eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht vermeiden lässt
Neben den üblichen Tätigkeiten im Bereich des Familienrechtes liegt der Schwerpunkt von mir – ganz im Sinne der Mediation – im Suchen nach einer interessengerechten Lösung und gerade im Vorfeld einer Trennung oder Scheidung Verträge auszuhandeln und zwischen den Beteiligten des Verfahrens zu agieren.
Die Aussage, dass am Ende immer ein Verlierer stehen muss, trifft bei den vielfältigen Lösungsmöglichkeiten im Familienrecht nicht zu. Häufig kann – bei der richtigen Herangehensweise und wenn alle zusammen arbeiten – auch für alle Beteiligten ein positives Gefühl und ein Gewinn herauskommen.
Dies bedeutet selbstverständlich nicht, die völlig unparteiische Beratung. Ich vertrete trotz des vermittelnden Aspektes selbstverständlich Sie und blicke auch auf die rechtlichen Gesichtspunkte eines Anspruches.
Unterhaltsansprüche
Unterhalt sowohl während der Trennungszeit (Trennungsunterhalt), als auch für die Zeit nach Rechtskraft der Ehescheidung (nachehelicher Unterhalt) sowie der Kindesunterhalt
Vermögensauseinandersetzung innerhalb des Güterrechts
Insbesondere die Regelung von Zugewinnausgleichsansprüchen (Zugewinn) einschließlich der damit zusammenhängenden Gestaltung von Vereinbarungen bezüglich des Privat- und Betriebsvermögens. Die Regelung von vermögensrechtlichen Fragestellungen und eine Einigung, was Unterhaltsansprüche anbetrifft, erfordert in den meisten Fällen eine vertragliche Vereinbarung zwischen den Parteien, um eine verlässliche Rechtssicherheit und Rechtsklarheit zu schaffen und spätere langwierige komplizierte Auseinandersetzungen von vorneherein zu vermeiden.
Vermögensrechtliche Ansprüche außerhalb des Güterrechts
Deren Geltendmachung und Berücksichtigung im Rahmen der Gesamtauseinandersetzung; hierzu gehört u.a. der Bereich der Auseinandersetzung gemeinsamer Immobilien und sonstiger Vermögenswerte sowie der Komplex der sog. unbenannten Zuwendungen ("Schenkungen") unter Eheleuten
Sorgerecht sowie
Aufenthaltsbestimmungsrecht
Umgangsregelungen
Einvernehmliche und dem Wohl der Kinder entsprechende tragfähige Umgangsregelungen (Umgangsrecht), die es auch dem nicht betreuenden Elternteil über Trennung und Ehescheidung hinaus ermöglichen, den Lebensweg der gemeinsamen Kinder zu begleiten.
Im Bereich des Kindschaftsrechts (Umgangs- und Sorgerecht) hat sich meine Tätigkeit manifestiert.
Die Fälle, in denen Kinder nach einer Trennung der Eltern ohne Konflikte bei einem Elternteil verbleiben und dort leben und mit dem anderen Elternteil einen reibungslosen Umgang pflegen, nehmen leider ab.
Der eigentlich positiv zu bewertende Umstand, dass für Kinder, was ihren Aufenthalt betrifft, mehrere Möglichkeiten bestehen, führt leider in der Praxis oft zu schwerwiegenden Konflikten aller Beteiligten untereinander, die sich im Laufe von Gerichtsverfahren nur mehr verfestigen, wenn nicht vermittelnd eingegriffen wird. Die für eine Konfliktlösung eigentlich zuständigen Jugendämter sind hier leider oft zu überlastet, um allen Fallgestaltungen gerecht zu werden. Es gibt deshalb zunehmend die Einsetzung von Verfahrenspflegern, auch "Anwalt des Kindes" genannt.
Hier wird es nötig sein, frühzeitig Hilfe in Anspruch zu nehmen, um die Kinder zu schützen.