Sie planen Immobilien zu kaufen oder zu verkaufen?

Hierzu benötigen Sie einen Notar, da dies gesetzlich vorgeschrieben ist. So kann Rechtssicherheit allen Beteiligten gegenüber gewährt werden, denn der Notar ist gegenüber allen Vertragsparteien zur Neutralität verpflichtet.

Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie entstehen viele Fragen

Wie genau muss der Kaufvertrag aussehen? Wie sind Verkäufer und Käufer abgesichert? Wie wird meine finanzierende Bank im Grundbuch abgesichert? Wann ist der Kaufpreis fällig und die Immobilie zu übergeben? Wie werden die laufenden Kosten abgerechnet? Wer löscht alte Rechte im Grundbuch?

 

Sind sich alle Beteiligten einig, so wird der Vertragsentwurf beurkundet. Im Anschluss übernehmen wird für Sie die gesamte Vertragsabwicklung von der Abstimmung mit Ihrer finanzierenden Bank, über die Abwicklung mit Finanzamt und Gemeinde, bis zur Löschung von alten Grundbucheintragungen und Eigentumsumschreibung.

Wir stehen Ihnen während der gesamten Abwicklung jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.

Weitere Regelungen im Zusammenhang mit einer Immobilie

Eine Immobilie ist  Teil eines Lebens. Viele Rechte und Pflichten lassen sich im Grundbuch notariell absichern. Einige Beispiele hierfür sind Nießbrauch, Wohnungsrecht, Geh- und Fahrtrechte oder ein dingliches Vorkaufsrecht. Zu all diesen und noch weiteren Vorgängen ist eine notarielle Mitwirkung vorgeschrieben.

 

Wir beraten Sie bei der Verwirklichung Ihrer Ziele. Was auch immer wir für Sie in diesem Bereich unternehmen dürfen: Alle Vorgänge sind über ein gesetzlich festgelegtes Gebührensystem geregelt.