Häufig ist die Liebe der Anfang von allem

Trotzdem ist es am Anfang wichtig, auch über Verträge zu sprechen. Denn auch Liebe und Verträge passen zusammen.

 

Denn diese Regelungen können das flaue Gefühl in der Magengrube beenden, das in manchen Fällen nach Verschwinden der Schmetterlinge eben dort eintritt. Gesetz ist Gesetz. Liebe ist Liebe.

 

Ich helfe Ihnen dabei, die Freiheit zu schaffen, um sorglos in die gemeinsame Zukunft zu starten – um alles geregelt zu haben, wenn aus Liebe eine Ehe, oder einer Ehe eine Scheidung wird. Es gibt wohl kaum etwas Romantischeres, als die Freiheit, sich sorglos verlieben zu können, denn das Gesetz nimmt keine Rücksicht darauf, wie Sie Ihre Ehe planen.

 

Der einzige Weg, die Ehe gerecht zu planen, ist der Weg über mich als Notarin, um notarielle Regelungen im Hinblick auf Ehe- oder Partnerschaftsverträge, Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen, Sorgeerklärungen und mehr zu treffen.

Ohne eine Wahl des Güterstandes während der Ehe gilt im Falle einer Scheidung nach den gesetzlichen Regelungen – stark vereinfacht – der Halbteilungsgrundsatz d.h. das in der Ehezeit erworbene Vermögen (Zugewinnausgleich) sowie die in der Ehezeit erworbene Altersvorsorge (Versorgungsausgleich) werden zwischen dem Scheidungspaar hälftig aufgeteilt. Auch im Rahmen der Berechnung des nachehelichen Unterhalts werden beide Einkommen grundsätzlich zusammengerechnet und durch zwei geteilt.
 

Die gesetzlichen Regelungen gehen von einem „Wirtschaften in einen Topf“ aus, unabhängig von den beabsichtigten oder tatsächlichen ehelichen Verhältnissen. Eheverträge modifizieren die gesetzlichen Regelungen und passen die Scheidungsfolgen an Ihre individuellen Bedürfnisse an. So können Eheverträge Ihr Unternehmen im Scheidungsfall schützen oder Zuwendungen Ihrer Eltern aus dem Zugewinnausgleich herausnehmen.

Sie wollen nicht heiraten. Das ist völlig in Ordnung.

Das hat rechtlich jedoch weitreichende Konsequenzen. Ob beim Erbrecht, bei Unterhaltsansprüchen und Ansprüchen bei Trennung wird es dann keine (oder nur geringe) gesetzliche Regelung für Sie geben. Doch ich kann einiges für Sie regeln. Vom Sorgerecht für die Kinder über die Ansprüche an gemeinsamen Immobilien bis hin zu Abfindungen, Ausgleichs- und Rückforderungsrechten. Außerdem macht es Sinn, eine Vorsorge- oder Generalvollmacht sowie ein Testament oder einen Erbvertrag auszuarbeiten. So sind Sie im Ernstfall auf der sicheren Seite.

Ab und zu kommt die Liebe abhanden.
Damit nicht noch der Respekt abhandenkommt, lohnt es sich, eine notarielle Trennungs- oder Scheidungsvereinbarung zu treffen. Das vermeidet Streit, Aufwand, Kosten und Ärger, die als Scheidungsfolgen oft vorprogrammiert sind.

Mit notariellen Regelungen können so klare Grundlagen geschaffen werden, die rechtlich Bestand haben und Belastungen aus wirtschaftlicher und rechtlicher Unsicherheit minimieren.

Regelungen zum Zugewinn- und Versorgungsausgleich, zum nachehelichen Unterhalt oder die Aufteilung von gemeinsamem Vermögen, insbesondere Grundbesitz, können und sollten ggf. vor einem Scheidungsverfahren getroffen werden. Das spart oft Zeit, Nerven und Geld. Wir beraten Sie als neutrale Vermittler und suchen gemeinsam eine für beide Seiten zufriedenstellende und faire Lösung.